Telematikinfrastruktur
Karla. ist jetzt noch digitala.
Das Gesundheitswesen vernetzt sich und Karla. begleitet Sie auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur.
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Der Grundstein für ein zukunftsfähiges, digitales Gesundheitssystem ist die Telematikinfrastruktur (TI). Ziel dieses Netzwerkes ist es, medizinische Informationen schnell und einfach verfügbar zu machen. Dies kann nur erreicht werden, wenn sich auch alle Akteure des Gesundheitswesens an die TI anschließen – einschließlich Pflegedienste.
Häufige TI-Fragen
Hinter der Telematikinfrastruktur steckt ein digitales Netzwerk, das sämtliche Akteure im Gesundheitswesen miteinander vernetzt. Eine Art „Autobahn für Daten“, mit der Sie äußerst sensible Informationen schnell und sicher von A nach B übermitteln.
Nein. Der GKV-Spitzenverband refinanziert Ihnen die Anschluss- und Betriebskosten.
Nicht viel. Sie benötigen einen Computer mit einer dazugehörigen Software, eine stabile Internetverbindung, ein E-Health-Kartenterminal, einen Institutions- (SMC-B) sowie einen Heilberufeausweis (eHBA). Das wär’s.
Zahlreiche. Die TI entlastet Ihr Personal, was zu einem Anstieg der Zufriedenheit in Ihrem Unternehmen führt. Sie können die medizinischen Daten Ihrer Patienten ganz einfach über die TI abrufen. Auch Rezepte können digital ausgestellt werden. Sie haben fortan wesentlich mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Patienten. Und das alles mit einer enormen Datensicherheit.
Mit uns haben Sie sehr gute Karten!
Der Elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ist der Schlüssel in die Telematikinfrastruktur. Die Beantragung ist kein Zuckerschlecken, wird mit unserem Partner curenect aber zum reinen Kinderspiel.
Unsere Tipps und Kartentricks
Die Institutionskarte SMC-B (auch Praxisausweis genannt) ist die Legitimation für Ihren Betrieb bzw. Ihre Praxis, um an der Telematikinfrastruktur teilnehmen zu können. Dieser Ausweis wird immer auf die Institution und nicht auf eine Person ausgestellt, ist jedoch zwingende Voraussetzung, um überhaupt an die TI angebunden zu werden.
Anders als die SMC-B ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) nicht auf eine Institution ausgestellt sondern personengebunden. Er dient als Authentifizierungsnachweis für Heilberufler im Gesundheitswesen und ist nicht wie die SMC-B zwingend Voraussetzung, um an der TI teilnehmen zu können. Allerdings wird ein eHBA benötigt, um auf patientenbezogene Daten der Gesundheitskarte zugreifen zu können. Außerdem wird der eHBA für die digitale, rechtsgültige Unterschrift, die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt.
Die Beantragung und Bestellung der SMC-B sowie des eHBA läuft über zwei unterschiedliche Organisationen. Das elektronische Gesundheitsberuferegister in Münster (eGBR) übernimmt die Verwaltung aller nicht-verkammerten Berufsgruppen im Gesundheitswesen und überprüft, ob die jeweilige Praxis/Institution oder Person überhaupt berechtigt ist die Ausweise zu erhalten. Wenn die Prüfung erfolgreich war und der Antrag genehmigt wurde, können die Ausweise bei einem Vertrauensdienstleister (VDA) wie beispielsweise der D-Trust, welche der Bundesdruckerei angehört, bestellt werden.
Im Netz der Telematikinfrastruktur werden sensible Daten von Patientinnen und Patienten aufbewahrt. Diese müssen besonders geschützt werden, daher sieht der Gesetzgeber einen solchen Beantragungs- und Prüfungsprozess vor, um Missbrauch der Daten in jedem Fall zu vermeiden. Die TI gilt als eines der sichersten Netzwerke weltweit, dies ist nur möglich durch die strengen Vorkehrungen, die von allen Seiten eingehalten werden müssen.
Diese Frage lässt sich mit einem klaren nein beantworten. Zugang zur Telematikinfrastruktur erhält nur wer sich authentifiziert hat und entsprechend ausweisen kann. Das gilt sowohl für Personen als auch für Institutionen. Die SMC-B Karte legitimiert Ihre Praxis bzw. Ihren Betrieb für den Zugriff zur TI, ohne diese Karte kann Ihre Einrichtung nicht an das Netz der Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Der eHBA (elektronische Heilberufsausweis) ist zwar nicht unbedingt Grundvoraussetzung, um an die TI angeschlossen werden zu können, allerdings erhält eine Institution nur dann eine SMC-B Karte, wenn jemand aus eben dieser über einen eHBA verfügt. Im ersten Schritt ist es also notwendig den eHBA zu beantragen – falls dieser nicht ohnehin schon vorliegt um im zweiten Schritt die SMC-B für die Praxis oder Einrichtung beantragen zu können. Erst wenn die SMC-B dann vorliegt, kann ein technischer Dienstleister Sie sicher an das Netz der digitalen Datenautobahn andocken.
Nicht ganz verstanden?
Nicht schlimm! Jetzt schnell und einfach kostenlos beraten lassen!